Fußball WM 2010 – Wie darf ich werben?

Eine Information für alle Vermieter und Gastgeber

§§§ Recht

Fußball WM 2010 – Wie darf ich werben?

In dem von der IHK zum Download bereit stehenden Merkblatt ist der aktuelle Stand mit Fragen und Antworten zu diesen Themen zusammengestellt. Es beantwortet Fragen wie:

  • Mit welchen Hinweisen auf die Fußballweltmeisterschaft darf überhaupt geworben werden?
  • Können eigene WM-Logos entworfen und verwendet werden?
  • Wie sieht es mit Sammelbildern zum World Cup aus?
  • Wie sieht es mit Gewinnspielen aus, bei denen Eintrittskarten für die Fußballspiele vergeben werden sollen?
  • Welche Vorgaben sind beim Public Viewing zu beachten?

PDF: Fußball WM 2010 – Wie darf ich werben?

Quelle: IHK München-Oberbayern

Eine sehr gute Zusammenfassung mit mit noch weiter führenden Links ist auf der Seite von Tegernseerstimme zu finden.

Hier der Direktlink zum Artikel: WM 2010: Wie darf damit geworben werden?


Dem Gast einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen, gehört mittlerweile schon fast zum Standard. Worauf sollte man hierbei rechtlich achten? Für was hafte ich als Vermieter, habe ich Pflichten? In beiliegendem Informationsblatt informiert Sie der Tourismusverband München-Oberbayern hierüber und stellt Ihnen den Vordruck einer "Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN" zur Verfügung.

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