Werbung für Unterkünfte – was ist erlaubt?

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§§§ Recht
Werbung für Unterkünfte – was ist erlaubt?

Werbung fördert Absatz und optimiert den Verkauf. Wichtig ist es jedoch, sich der rechtlichen Grenzen und Vorgaben hinsichtlich der Verwendung dieses Kommunikationsinstrumentes bewusst zu sein. Belästigende Werbung ist nach § 7 Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) immer dann verboten, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger die Werbung nicht wünscht. Der weiterführende Link führt Sie zum vollständigen Text, wie Sie Ihre werblichen Strategien besser planen, ohne mit einer Abmahnung oder einer Beschwerde rechnen zu müssen.

Werbung für Unterkünfte – was ist erlaubt?

Quelle: Rundmail Nr. 22, Tourismusverband München-Oberbayern e.V.

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