Eine Information für alle Vermieter und Gastgeber
§§§ Recht
Steuern sparen mit Ferienwohnungen
Mit der Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses an Gäste können Sie Steuern sparen, indem Sie diese als Werbungskosten ansetzen. Problematisch sind allerdings u.a. Leerstandszeiten. Was Sie als Vermieter beachten sollten, lesen Sie in der Anlage.
PDF: Werbungskosten Ferienwohnungen
Quelle: Rundmail Nr. 30, Tourismusverband München-Oberbayern e.V.
0 Kommentare