Eine Information für alle Vermieter und Gastgeber
§§§ Recht
Mangelhafte Ferienwohnung bei Raumabtrennungen durch Vorhänge
Raumabtrennungen durch Vorhänge anstelle von Türen in einer Ferienwohnung stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung und damit einen Mangel der gemieteten Ferienunterkunft dar. Auch bei Ferien auf dem Bauernhof kann der Mieter einer Ferienwohnung berechtigterweise die Erwartung haben, dass dort der allgemein in Deutschland herrschende Standard hinsichtlich der Räume und ihrer Nutzbarkeit eingehalten wird. Dies setzt für Schlafzimmer voraus, dass diese durch Türen von den angrenzenden Räumen abgegrenzt sind, um zum einen die Intimsphäre der sich in den Schlafräumlichkeiten aufhaltenden Personen zu schützen, und zum anderen Störungen aus den anderen Räumen zu mindern. Gerade bei einer Reisegruppe, die aus fünf Personen unterschiedlichen Alters besteht, sind dies besonders wichtige Voraussetzungen für einen erholsamen Urlaub.
Urteil des AG Leer vom 6. August 2008, Az: 70 C 1299/07.
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