Veröffentlicht von Mein Tegernsee am 6. April 2010

Internetnutzung durch Gäste

Eine Information für alle Vermieter und Gastgeber

§§§ Recht

Internetnutzung durch Gäste

Dem Gast einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen, gehört mittlerweile schon fast zum Standard. Worauf sollte man hierbei rechtlich achten? Für was hafte ich als Vermieter, habe ich Pflichten? In beiliegendem Informationsblatt informiert Sie der Tourismusverband München-Oberbayern hierüber und stellt Ihnen den Vordruck einer “Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN” zur Verfügung.

PDF: Internetnutzung durch Gäste


Quelle: Rundmail Nr. 13, Tourismusverband München-Oberbayern e.V.

Dem Gast einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen, gehört mittlerweile schon fast zum Standard. Worauf sollte man hierbei rechtlich achten? Für was hafte ich als Vermieter, habe ich Pflichten? In beiliegendem Informationsblatt informiert Sie der Tourismusverband München-Oberbayern hierüber und stellt Ihnen den Vordruck einer "Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN" zur Verfügung.

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