Veröffentlicht von Mein Tegernsee am 19. November 2009

Fremdenverkehrskontrolle

Eine Information für alle Vermieter und Gastgeber

§§§ Recht
Fremdenverkehrskontrolle

Welche Befugnisse hat ein Fremdenverkehrskontrolleur? Und welche Mitwirkungspflichten hat der Beherbergungswirt? Lesen Sie die Hinweise für den Umgang mit sogenannten Fremdenverkehrskontrolleuren in der Anlage.

PDF: Umgang mit Fremdenverkehrskontrolleuren

Quelle: Rundmail Nr. 25, Tourismusverband München-Oberbayern e.V.

Tags: ,


Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite setzen.

Hinterlasse einen Kommentar